19 August, 2008

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Patentexperte: US-Firma könnte Lizenzgebühren von EZB einfordern

München/Hamburg (dpa) - Im Streit um den Vorwurf von Patentverletzung bei Euro-Banknoten könnte das US-Unternehmen Document Security Systems von der Europäischen Zentralbank entgangene Lizenzgebühren einfordern. Der deutsche Teil dieses Patentes ist in Kraft, daraus könnten schon einmal Ansprüche entstehen", sagte der Vizepräsident der Patentanwaltskammer, Christof Keussen, in einem dpa-Gespräch. Dabei geht es um ein Patent, das ein Verfahren zur Einbindung eines Sicherheitsmerkmals in Euro-Banknoten schützt. Das Unternehmen hatte die EZB wegen einer Verletzung dieses Schutzrechtes verklagt. Das Gericht müsse nun prüfen, ob Schutzrechte tatsächlich verletzt worden seien, sagte Keussen.

Nach Keussens Einschätzung ist es das erste Mal, dass sich der Europäische Gerichtshof unmittelbar mit Streitigkeiten über eine Patentverletzung befasst. Da es um Schadenersatzforderungen gegen eine EU-Institution gehe, sei das Unternehmen dort grundsätzlich an der richtigen Adresse. Für andere Fragen bei Patentstreitigkeiten wie der Widerruf von Patenten seien dagegen nationale Gerichte zuständig. Das US-Unternehmen richte sich vermutlich gegen die EZB, weil sie den Druck der Banknoten verantworte und weil dies besonders öffentlichkeitswirksam sei.

Nach der Prüfung, ob die Verletzung von Schutzrechten vorliege, müsse dann die Frage des Schadenersatzes geklärt werden. Dabei gehe es auch um den Umfang einer möglichen Verletzung, sagte Keussen. Das US-Unternehmen hatte sich in einer Pressemitteilung auf jede einzelne Euro-Banknote bezogen. Bis Ende 2006 als frühestmöglicher Termin für eine Verhandlung seien rund 30 Milliarden Euro-Banknoten gedruckt oder ihr Druck sei durch die EZB veranlasst worden.

In Deutschland würden jährlich rund 800 Verfahren zu Patentstrei-tigkeiten gezählt, sagte Keussen, in den USA gingen pro Jahr nur weniger als 100 solcher Verfahren in die mündliche Verhandlung. Häufig scheue man dort den hohen Kostenaufwand solcher Verfahren, der beispielsweise in Deutschland deutlich niedriger sei. Die Verfahren endeten oft mit Vergleichen. Auch hier liege die USA beim finanziellen Umfang weit vor allen anderen Ländern.

 

 

Last modified on:08/10/2005

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