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Frankfurt/Main (dpa) - Auf das letzte Wort ihres
Mandanten hätten die Verteidiger des Kannibalen von Rotenburg" wohl gut
verzichten können. Mit Verve hat sich der 44 Jahre alte Armin Meiwes am
vergangenen Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht darüber erregt, wie man
jemandem den Wunsch verwehren könnte, nach seinem Tod aufgegessen zu werden.
Wo leben wir denn?", rief der große Mann mit seiner dunklen Stimme in den
Gerichtssaal, quasi als Nachlassverwalter des von ihm getöteten und
verspeisten Berliner Ingenieurs Bernd B. und als Vertreter von mehr als
10000 Menschen, die nach seiner Schätzung in Deutschland kannibalistischen
Fantasien nachhängen.
Armin Meiwes, das
steht nicht erst seit dem Schlusswort in seinem bereits zweiten Prozess
fest, ist psychisch schwer krank und lebt in einer Welt, in der das
Verspeisen von Menschen normal erscheint. Eine schwere seelische
Abartig-keit" haben ihm die psychiatrischen Sachverständigen Klaus Beier und
Georg Stolpmann in den Prozessen von Kassel und Frankfurt attestiert: Meiwes
zentrales Sexual-Fetisch ist die Vorstellung, Muskelfleisch von schönen,
jungen Männern zu bearbeiten und zu essen, um diese in sich aufzunehmen. Die
Wiederholungsgefahr sei hoch, wenn er erneut einen Freiwilligen finde.
Weil der einsame
Computertechniker aus dem osthessischen Rotenburg an der Fulda seine
Vorstellung bereits einmal an dem 43 Jahre alten Ingenieur verwirklicht hat,
droht ihm nun die lebenslange Haftstrafe. Möglicherweise ohne Aussicht,
bereits nach 15 Jahren auf Bewährung freizukommen, wenn der Antrag der
Staatsanwaltschaft auf die Feststellung einer besonders schweren Schuld
durchkommt. Die Schwurgerichtskammer will ihr Urteil am kommenden Dienstag
(9. Mai - nach Redaktionsschluß) verkünden. Im ersten, vom Bundesgerichtshof
aufgehobenen Urteil des Landgerichts Kassel war Meiwes noch wegen Totschlags
für achteinhalb Jahre in Haft geschickt worden.
Von einer Therapie
für den wahrscheinlich ohnehin unheilbaren Meiwes redet im Prozess niemand
mehr - schon weil es nach dem Rechtssystem ausgeschlossen ist, dass das
Gericht einen voll steuerungs- und einsichtsfähigen und damit schuldfähigen
Täter in die Psychiatrie schickt. Meiwes wusste den Gutachtern zufolge sehr
genau, was er in der blutigen Horrornacht vom 9. auf den 10. März 2001 tat.
Zwischendrin hatte er den blutigen Plan sogar abgebrochen, weil B. nicht
mehr mitmachen wollte.
Meiwes drei
Verteidiger haben an ihrer schon in Kassel recht erfolgreichen Strategie
festgehalten, das Opfer als eigentlichen Anstifter des grausigen Geschehens
im Hofgut Wüstefeld hinzustellen. Der homosexuelle Extrem-Masochist hoffte
auf einen ultimativen Orgasmus, wenn ihm ein anderer den Penis abbeiße. Aus
E-Mails zwischen den beiden Beteiligten haben die Verteidiger zudem den
angeblichen Wunsch destilliert, danach umgebracht und aufgegessen zu werden.
In einer bereits 1999 eingestellten Internet-Anzeige hatte sich der
Ingenieur als Schlachtopfer angeboten, war aber vor Meiwes nur an Cyber-Kannibalen"
geraten, die es lieber beim Prahlen beließen.
Das war kein Mord",
sagt Meiwes Verteidiger Joachim Bremer und plädiert auf eine angemessene
Strafe für eine Tötung auf Verlangen. Selbst bei der für dieses Delikt
möglichen Höchststrafe von fünf Jahren müsste Meiwes sehr bald auf freien
Fuß gesetzt werden, denn dreieinhalb Jahre hat er bereits in der
Untersuchungshaft abgesessen. Angesichts der Forderung nach lebenslanger
Haft mit besonders schwerer Schuld reklamiert Bremer eine Perspektive für
seinen Mandanten. Es geht nicht, ihn einzusperren und dann den Schlüssel für
immer wegzuschmeißen."
Die Staatsanwälte
sehen in Meiwes hingegen den selbstsüchtigen Mörder, der seine sexuell
motivierten Ziele im Kontakt mit seinem Opfer rücksichtslos durchgesetzt
hat. Es sei ihm zwar nicht auf die Tötung als solche angekommen, meint
Annette von Schmiedeberg. Er wollte einen Menschen schlachten und ging dabei
sprichwörtlich über Leichen, um sich einen kurzen Kick zu verschaffen."
Die Freiwilligkeit
des psychisch schwer kranken Opfers halten die Ankläger zwar für möglich,
sein Todeswunsch sei aber ähnlich wie bei einem dementen
Krankenhauspatienten strafrechtlich nicht relevant. |