30 June, 2008

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Dem Kannibalen von Rotenburg" droht lebenslange Haft statt Therapie

Der als ,Kannibale von Rotenburg' bekannt gewordene Angeklagte Armin Meiwes kommt mit Handschellen gefesselt in den Verhandlungsraum des Landgerichts in Frankfurt am Main (Archivfoto vom 21.02.2006).

Frankfurt/Main (dpa) - Auf das letzte Wort ihres Mandanten hätten die Verteidiger des Kannibalen von Rotenburg" wohl gut verzichten können. Mit Verve hat sich der 44 Jahre alte Armin Meiwes am vergangenen Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht darüber erregt, wie man jemandem den Wunsch verwehren könnte, nach seinem Tod aufgegessen zu werden. Wo leben wir denn?", rief der große Mann mit seiner dunklen Stimme in den Gerichtssaal, quasi als Nachlassverwalter des von ihm getöteten und verspeisten Berliner Ingenieurs Bernd B. und als Vertreter von mehr als 10000 Menschen, die nach seiner Schätzung in Deutschland kannibalistischen Fantasien nachhängen.

Armin Meiwes, das steht nicht erst seit dem Schlusswort in seinem bereits zweiten Prozess fest, ist psychisch schwer krank und lebt in einer Welt, in der das Verspeisen von Menschen normal erscheint. Eine schwere seelische Abartig-keit" haben ihm die psychiatrischen Sachverständigen Klaus Beier und Georg Stolpmann in den Prozessen von Kassel und Frankfurt attestiert: Meiwes zentrales Sexual-Fetisch ist die Vorstellung, Muskelfleisch von schönen, jungen Männern zu bearbeiten und zu essen, um diese in sich aufzunehmen. Die Wiederholungsgefahr sei hoch, wenn er erneut einen Freiwilligen finde.

Weil der einsame Computertechniker aus dem osthessischen Rotenburg an der Fulda seine Vorstellung bereits einmal an dem 43 Jahre alten Ingenieur verwirklicht hat, droht ihm nun die lebenslange Haftstrafe. Möglicherweise ohne Aussicht, bereits nach 15 Jahren auf Bewährung freizukommen, wenn der Antrag der Staatsanwaltschaft auf die Feststellung einer besonders schweren Schuld durchkommt. Die Schwurgerichtskammer will ihr Urteil am kommenden Dienstag (9. Mai - nach Redaktionsschluß) verkünden. Im ersten, vom Bundesgerichtshof aufgehobenen Urteil des Landgerichts Kassel war Meiwes noch wegen Totschlags für achteinhalb Jahre in Haft geschickt worden.

Von einer Therapie für den wahrscheinlich ohnehin unheilbaren Meiwes redet im Prozess niemand mehr - schon weil es nach dem Rechtssystem ausgeschlossen ist, dass das Gericht einen voll steuerungs- und einsichtsfähigen und damit schuldfähigen Täter in die Psychiatrie schickt. Meiwes wusste den Gutachtern zufolge sehr genau, was er in der blutigen Horrornacht vom 9. auf den 10. März 2001 tat. Zwischendrin hatte er den blutigen Plan sogar abgebrochen, weil B. nicht mehr mitmachen wollte.

Meiwes drei Verteidiger haben an ihrer schon in Kassel recht erfolgreichen Strategie festgehalten, das Opfer als eigentlichen Anstifter des grausigen Geschehens im Hofgut Wüstefeld hinzustellen. Der homosexuelle Extrem-Masochist hoffte auf einen ultimativen Orgasmus, wenn ihm ein anderer den Penis abbeiße. Aus E-Mails zwischen den beiden Beteiligten haben die Verteidiger zudem den angeblichen Wunsch destilliert, danach umgebracht und aufgegessen zu werden. In einer bereits 1999 eingestellten Internet-Anzeige hatte sich der Ingenieur als Schlachtopfer angeboten, war aber vor Meiwes nur an Cyber-Kannibalen" geraten, die es lieber beim Prahlen beließen.

Das war kein Mord", sagt Meiwes Verteidiger Joachim Bremer und plädiert auf eine angemessene Strafe für eine Tötung auf Verlangen. Selbst bei der für dieses Delikt möglichen Höchststrafe von fünf Jahren müsste Meiwes sehr bald auf freien Fuß gesetzt werden, denn dreieinhalb Jahre hat er bereits in der Untersuchungshaft abgesessen. Angesichts der Forderung nach lebenslanger Haft mit besonders schwerer Schuld reklamiert Bremer eine Perspektive für seinen Mandanten. Es geht nicht, ihn einzusperren und dann den Schlüssel für immer wegzuschmeißen."

Die Staatsanwälte sehen in Meiwes hingegen den selbstsüchtigen Mörder, der seine sexuell motivierten Ziele im Kontakt mit seinem Opfer rücksichtslos durchgesetzt hat. Es sei ihm zwar nicht auf die Tötung als solche angekommen, meint Annette von Schmiedeberg. Er wollte einen Menschen schlachten und ging dabei sprichwörtlich über Leichen, um sich einen kurzen Kick zu verschaffen."

Die Freiwilligkeit des psychisch schwer kranken Opfers halten die Ankläger zwar für möglich, sein Todeswunsch sei aber ähnlich wie bei einem dementen Krankenhauspatienten strafrechtlich nicht relevant.

 

 

Last modified on:01/14/2008

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