19 August, 2008

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Gesucht: US Eigentümer von Grundstücken und Konten in Ostdeutschland

Berlin/Detroit ­ Nach wie vor sind nach der deutschen Einigung nicht alle offenen Vermögensfragen geklärt. Investitionen können nicht getätigt werden, Häuser verfallen, Kontoguthaben werden nicht beansprucht. Der Grund: viele Vermögenswerte westdeutscher wie ausländischer Berechtigter standen während der DDRZeit, also fast 50 Jahre, unter staatlicher Zwangsverwaltung und die Eigentümer wissen heute oft nicht (mehr), was ihnen in Ostdeutschland an Schätzen gehört. Denn die Zwangsverwaltung bedeutete für den Berechtigten nicht nur das Verbot, über das eigene Eigentum zu verfügen, z.B. das verwaltete Grundstück zu verkaufen oder Geld von einem verwalteten Konto abzuheben. Die Berechtigten erhielten auch keine Informationen zu ihren Vermögenswerten mehr. Viele glaubten ihr Eigentum daher verloren. Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) sucht die Eigentümer dieser Grundstücke bzw. Kontoinhaber weltweit und konnte so in den letzten Jahren vielen tausend Berechtigten ihre Vermögenswerte zurückgeben. Dennoch sind die Eigentümer von ca. 6.800 Grundstücken sowie ca. 2.800 Kontoinhaber bisher noch nicht gefunden. Gesucht werden insbesondere noch mehrere hundert Berechtigte mit Wohnsitz in den USA. Um die Suche zu verkürzen, veröffentlicht das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen alle noch nicht ausermittelten Vermögenswerte ab dem 30. Juni 2005 im Internet. Mit den im Internet vorhandenen Angaben zum Alteigentümer und zum Vermögenswert können vielleicht die Eigentümer bzw., ihre Rechtsnachfolger gefunden werden. Die Listen werden ständig aktuatisiert.

Sofern die Eigentümer und Rechtsinhaber auch auf diesem Weg nicht gefunden werden können, wird ein förmliches Abwicklungsverfahren durchgeführt, nach dessen Ablauf die Vermögenswerte dem Entschädigungsfonds zugeführt werden. Der Entschädi-gungsfonds verwertet die Vermö-genswerte. Aus den Erlösen werden Entschädigungen und Ausgleichsleistungen an diejenigen Berechtigten gezahlt, die ihren Vermögenswert nicht in natura" zurückerhalten können.

Das ist wirklich der letzte Schritt", sagt der Präsident des BARoV HorstDieter Kittke. Vorher wollen wir aber unbedingt weiter nach den Eigentümern suchen, um ihnen ihr rechtmäßiges Vermögen zu übergeben."

Die Veröffentlichung der Vermögenswerte erfolgt auf der Internetseite des BARoV www.barov.bund.de unter, der Rubrik Eigentümersuche".

Mögliche Berechtigte werden aufgefordert, sich unter Darlegung ihrer Berechtigung bzw. Vorlage von Nachweisen (Erbscheine, Testamente etc.) beim Bundesamt zur Regelung offener Vermö-gensfragen (BARov), Mauerstr. 3940 in 10117 Berlin zu melden.

Oder unter poststelle@barov.bund.de

 

 

Last modified on:01/14/2008

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