|
Berlin/Detroit Nach wie vor sind
nach der deutschen Einigung nicht alle offenen Vermögensfragen geklärt.
Investitionen können nicht getätigt werden, Häuser verfallen, Kontoguthaben
werden nicht beansprucht. Der Grund: viele Vermögenswerte westdeutscher wie
ausländischer Berechtigter standen während der DDRZeit, also fast 50 Jahre,
unter staatlicher Zwangsverwaltung und die Eigentümer wissen heute oft nicht
(mehr), was ihnen in Ostdeutschland an Schätzen gehört. Denn die
Zwangsverwaltung bedeutete für den Berechtigten nicht nur das Verbot, über
das eigene Eigentum zu verfügen, z.B. das verwaltete Grundstück zu verkaufen
oder Geld von einem verwalteten Konto abzuheben. Die Berechtigten erhielten
auch keine Informationen zu ihren Vermögenswerten mehr. Viele glaubten ihr
Eigentum daher verloren. Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
(BARoV) sucht die Eigentümer dieser Grundstücke bzw. Kontoinhaber weltweit
und konnte so in den letzten Jahren vielen tausend Berechtigten ihre
Vermögenswerte zurückgeben. Dennoch sind die Eigentümer von ca. 6.800
Grundstücken sowie ca. 2.800 Kontoinhaber bisher noch nicht gefunden.
Gesucht werden insbesondere noch mehrere hundert Berechtigte mit Wohnsitz in
den USA. Um die Suche zu verkürzen, veröffentlicht das Bundesamt zur
Regelung offener Vermögensfragen alle noch nicht ausermittelten
Vermögenswerte ab dem 30. Juni 2005 im Internet. Mit den im Internet
vorhandenen Angaben zum Alteigentümer und zum Vermögenswert können
vielleicht die Eigentümer bzw., ihre Rechtsnachfolger gefunden werden. Die
Listen werden ständig aktuatisiert.
Sofern die Eigentümer und Rechtsinhaber auch auf diesem Weg nicht gefunden
werden können, wird ein förmliches Abwicklungsverfahren durchgeführt, nach
dessen Ablauf die Vermögenswerte dem Entschädigungsfonds zugeführt werden.
Der Entschädi-gungsfonds verwertet die Vermö-genswerte. Aus den Erlösen
werden Entschädigungen und Ausgleichsleistungen an diejenigen Berechtigten
gezahlt, die ihren Vermögenswert nicht in natura" zurückerhalten können.
Das ist wirklich der letzte Schritt", sagt der Präsident des BARoV
HorstDieter Kittke. Vorher wollen wir aber unbedingt weiter nach den
Eigentümern suchen, um ihnen ihr rechtmäßiges Vermögen zu übergeben."
Die Veröffentlichung der Vermögenswerte erfolgt auf der Internetseite des
BARoV www.barov.bund.de unter, der Rubrik Eigentümersuche".
Mögliche Berechtigte werden aufgefordert, sich unter Darlegung ihrer
Berechtigung bzw. Vorlage von Nachweisen (Erbscheine, Testamente etc.) beim
Bundesamt zur Regelung offener Vermö-gensfragen (BARov), Mauerstr. 3940
in 10117 Berlin zu melden.
Oder unter poststelle@barov.bund.de |