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Leipzig
(dpa) - Die Rechte am Ost-Ampelmännchen gehen an einen Wessi": Der Berliner
Designer Markus Heckhausen kann seine breite Produktpalette mit der
Kultfigur weiter ausbauen. Das Landgericht Leipzig hat ihm am Freitag einen
Großteil der Markenrechte an dem beliebten Souvenir- und Designartikel
zugesprochen. Damit war die Klage des Berliners gegen den sächsischen
Ingenieur Joachim Roßberg im Wesentlichen erfolgreich. Roßberg, der zu
DDR-Zeiten alleiniger Hersteller von Verkehrsampeln war, darf das
Ampelmännchen nur noch als Aufdruck auf Etiketten alkoholischer Getränke
verwenden. Davon ausgenommen ist Bier.
Mit dem Urteil
stehen Heckhausen für seine Ampelmann GmbH neue Wege zur Produktion des
beliebten Souvenir- und Designartikels offen. Ihm wurden die Rechte für
Metallprodukte, Spiel- und Sportartikel sowie Schreibwaren zugesprochen.
Gegen die entsprechende Löschung beim Patentamt in München hatte sich
Roßberg bislang vehement gewehrt. Mehrere Einigungsversuche scheiterten. Nun
ist der 55-Jährige per Gerichtsurteil dazu verpflichtet, der Löschung
zuzustimmen.
Das ist toll",
sagt Heckhausen strahlend. Damit wird der Weg für neue Produktideen frei."
Unmittelbar nachdem Richter Bernd Gicklhorn das Urteil verkündet hatte,
präsentierte der 45-Jährige im Blitzlichtgewitter der Fotografen
verschiedene Ballmodelle. Der Berliner will sofort mit Sportartikeln auf den
Markt gehen. Karl Peglau, Erfinder des Ampelmanns, hat ihm auch weiterhin
seine Unterstützung zugesagt. Ein Vertrag über die Nutzungsrechte verbindet
die beiden seit Mitte der 90er Jahre. Stolz trägt Peglau ein Polo- Shirt mit
grünem Geher". Im Tennisclub haben sie schon gefragt, wo es das gibt",
berichtet der 79-Jährige strahlend.
Roßberg ist das
Lachen zunächst vergangen. Mit entschlossener Miene kündigt er aber an,
weiter zu kämpfen. Zumindest für die Markenrechte im Bereich Metall will er
in Berufung gehen. Ich habe ja auch den Druck, Arbeitsplätze zu sichern",
sagt der Sachse. Vier Mitarbeiter beschäftigt der Ingenieur, der ebenfalls
Produkte mit dem Ampelmann-Logo vertreibt. Im Vergleich zu Heckhausen hatte
er nur wenige Markenrechte beim Patentamt. Mit dem Urteil bleiben ihm nur
noch 2 von 15 geschützten Bereichen: Der rote Steher" und der grüne Geher
links" als Logo für alkoholische Getränke wie Likör oder Sekt.
Um die hatte
Heckhausen ohnehin nicht gekämpft. In seinen Augen passen Alkohol und die
Kultfigur nicht zusammen. Nach dem Urteil könnte er sie aber als Logo für
Bier und Saft verwenden. Schwerpunkt der Ampelmann GmbH bilden bislang
jedoch Produkte im Souvenir- und Designbereich. Die Produktpalette reicht
vom Schlüsselanhänger über Badeschlappen und T-Shirt bis zur Leuchte. Das
Jahr 2005 hat das Unternehmen eigenen Angaben zufolge mit einer
Umsatzsteigerung von 50 Prozent abgeschlossen. Das Geschäftsvolumen
vergrößerte sich auf 2,4 Millionen Euro gegenüber 1,6 Millionen Euro im
Vorjahr. |