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Berlin (dpa)- Zollkontrolle!" Nicht
nur Reisende mit reichlich Schnaps und Zigaretten im Gepäck sollten bei
diesem Wort aufhorchen. Immer wieder erleben Urlauber unversehens Ärger bei
der Ein- und Ausreise, weil sie gegen Zollvorschriften und Gesetze verstoßen,
von denen sie zuvor nichts ahnten. Antike Scherben aus der Türkei, Korallen
aus Ägypten, seltene Papageien aus Südamerika! Die Strafen für Verstöße
gegen Ausfuhrbestimmungen sind oft drakonisch. Auf den schwarzen Listen
steht weit mehr als Waffen, Drogen und Pornografie.
Dass Drogenfunde beim Zoll Gefängnis nach sich ziehen, weiß jeder. Briefe
und Päckchen sollte man niemals für Fremde über die Grenze transportieren,
heißt eine eherne Regel. Dass man den Playboy" nicht ins streng islamische
Saudi-Arabien einführen sollte, liegt auch nahe. Weniger bekannt ist, dass
die Ausfuhr antiker Scherben und Steine aus der Türkei mehrjährige
Haftstrafen zur Folge haben kann. Griechenland, Ägypten oder Russland
schützen ihr Kulturgut mit ähnlich harten Strafkatalogen.
Kaum besser geht es Gelegenheitsschmugglern, die sich in artenreichen
Ländern wie Brasilien oder Malaysia an geschützten Tieren und Pflanzen
vergreifen. Drakonische Geld- und Haftstrafen stehen in vielen Ländern auf
Verstöße gegen das CITES-Abkommen (Convention of International Trade in
Endangered Species of Wild Fauna and Flora), besser bekannt als das 1973
geschlossene Washingtoner Artenschutzabkommen. 163 Länder gehören
mittlerweile dem Abkommen an, darunter auch Deutschland. Die Negativliste
der Ein- und Ausfuhrverbote umfasst 8000 Tier- und 40 000 Pflanzenarten und
reicht vom Schimpansen über Leopard und Tiger bis zur Orchidee.
Nicht nur bei der Ausreise wird kontrolliert. Immer wieder muss der deutsche
Zoll tote und lebende Tiere und Pflanzen deutschen Urlaubern bei ihrer
Wiedereinreise aus der Tasche ziehen: seltene Schildkröten ebenso wie
Kakteen. Von den Verboten sind auch Souvenirs und Waren betroffen, die Teile
geschützter Tiere oder Pflanzen enthalten, sei es die Krokotasche oder ein
Stück Koralle aus dem Roten Meer. Geld- oder sogar Haftstrafen sind den
Sündern sicher.
Eine weniger bekannte Zollfalle sind Devisenvergehen. Aus vielen Staaten
darf die Landeswährung nicht ausgeführt werden. Größere Devisenbeträge
müssen oft beim Zoll deklariert werden. Wer dies versäumt, muss mit Strafen
rechnen. |